Stichworte
zum Textausschnitt von Peter Graf Kielmansegg
Nils Bandelow, Unterlagen zur Übung:
Einführung
in die Politikwissenschaft, WiSe 2002/2003
Bild von Kielmansegg
Wissenschaftlicher und politischer Hintergrund des Textes von
Kielmansegg
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Der Text wurde vor den letzten Weiterentwicklungen der EU durch die
Verträge
von Amsterdam und Nizza verfasst. Der am 16./17. Juni 1997 vereinbarte
und am 1. Mai 1999 in Kraft getretene Amsterdamer Vertrag sieht unter
anderem
eine Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments bei
der
gemeinschaftlichen Gesetzgebung vor. Auch der Vertrag von Nizza, der im
Dezember 2000 vom Europäischen Rat beschlossen wurde und nach
Ratifikation
durch alle Mitgliedstaaten zum 1. Februar 2003 in Kraft treten wird,
ist
in dem Text noch nicht berücksichtigt. Die Ratifikation des
Vertrags
von Nizza hatte sich verzögert, da die Irische Bevölkerung im
Juni 2001 bei einer Volksabstimmung den Vertrag zunächst mit 53,9
Prozent der Stimmen ablehnte. Da aber auch Irland im Oktober 2002 bei
einer
zweiten Volksabstimmung zustimmte (62,9 Prozent Zustimmung), sind
mittlerweile
aller Ratifikationsurkunden hinterlegt. Der Vertrag von Nizza sieht u.
a. eine Änderung der Stimmrechte im Ministerrat und der
Sitzverteilung
im EP als Vorbereitung auf die Osterweiterung vor. Durch die genannten
neueren Entwicklungen werden die meisten zentralen Argumente des Textes
aber nicht widerlegt sondern eher noch gestärkt. Allerdings kann
angesichts
der Stärkung des Europäischen Parlaments (das mittlerweile
dem
Ministerrat nahezu gleichgestellt ist) und dem Bedeutungsgewinn der
Kommission
in vielen Bereichen durchaus bestritten werden, dass der Ministerrat
"nach
wie vor die Schlüsselinstanz" bei der europäischen
Gesetzgebung
(Kielmansegg auf S. 182 im Reader) ist. Weitere Änderung
könnten ab 2007 durch die am 18. Juni 2004 von den Staats- und
Regierungschefs verabschiedete und am 29. Oktober 2004 in Rom
unterzeichnete Verfassung eintreten. Die Verfassung sieht eine
Zusammenfassung der bisherigen Verträge vor . Außerdem
werden Werte und Ziele (Menschenwürde, Freiheit, Demokratie,
Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit)) formuliert, eine Grundrechtscharta
als Bestandteil der Verfassung eingefügt, ein für 2,5 Jahre
von den Stats- und Regierungschefs zu wählender EU-Präsident
eingeführt, ein vom Europäischen Rat mit Zustimmung des
EU-Kommissionspräsidenten zu ernennender EU-Außenminister
eingeführt, der Entscheidungsbereich für
Mehrheitsentscheidungen erweitert, das Prinzip der doppelten Mehrheit
im Ministerrat (55% der Länder, die 65% der Bevölkerung
repräsentieren) eingeführt, die Zahl der Kommissare durch
Rotationsprinzip reduziert und das EP gestärkt. Ende 2004 hatten
lediglich Litauen und Ungarn die Verfassung bereits ratifiziert, die
Ratifikation der anderen 23 Mitgliedstaaten entweder durch nationale
Parlamente oder durch Referenden steht noch aus.
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Die Währungsunion war bereits im Grundsatz beschlossen, aber noch
nicht in Kraft getreten (Vertrag von Maastricht, im Februar 1992
unterzeichnet
und nach der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten im November 1993
in
Kraft getreten. Der Euro wurde zum 1. Januar 1999 faktisch
eingeführt und zu Beginn des Jahres 2002 auch optisch im Bargeld
sichtbar.)
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Die EU umfasste zum Zeitpunkt der Analyse Kielmanseggs 15
Mitgliedstaaten (Gründungsmitglieder
1957: Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Bundesrepublik
Deutschland,
Italien, Beitritt 1973: UK, Irland, Dänemark, Beitritt 1981:
Griechenland.,
Beitritt 1986: Spanien, Portugal, (1990: Beitritt Ostdeutschlands),
Beitritt
1995: Österreich, Schweden, Finnland). Durch die Osterweiterung
sind 2003 beigetreten: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien,
Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern.
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Peter Graf Kielmansegg ist ein westdeutscher Politikwissenschaftler und
Historiker der Nachkriegszeit, der politisch eher konservativ
einzuordnen
ist. Die konservative Orientierung zeigt sich nicht nur in der Wortwahl
(etwa auf S. 185 unten im Reader) sondern auch darin, dass soziale
Probleme
(etwa der Gegensatz von Arm und Reich in Europa) bei Kielmansegg
unbeachtet
bleiben. Mit Einschränkungen kann man auch das
Demokratieverständnis
(das ebenfalls frei ist von Forderungen nach einem Ausgleich für
soziale
Probleme bei der Inanspruchnahme demokratischer Rechte, wie sie etwa im
Scharpf-Text diskutiert werden) als konservativ bezeichnen.
Fragestellung des Textes
"Mit welchen guten, zustimmungsfähigen Gründen
läßt
sich rechtfertigen, daß die Europäische Union
Rechtssetzungsmacht
über mehr als 360 Millionen Bürger ausübt?" (S. 178 im
Reader)
bzw. später konkretisiert/eingeschränkt: "Wie aber sieht eine
zustimmungsfähige Verfassung der Europäischen Union aus?" (S.
181 im Reader)
Methodisches Vorgehen von Kielmansegg
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Theoretische Entwicklung von Maßstäben für ein
legitimes
politisches System
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Auf Grundlage der theoretische entwickelten Maßstäbe:
Vergleich
der geschichtlichen und gesellschaftlichen und politischen Strukturen
der
EU mit denen ausgewählter Nationalstaaten (insbesondere der USA).
Zentrale These des Textes
Die Europäische Union verfügt nicht über die
Voraussetzungen
einer kollektiven Identität, die bei demokratischen
Nationalstaaten
üblicherweise vorhanden ist. Eine allgemeine (diffuse)
Unterstützung
(Legitimität) wird die EU daher auch durch ausgeklügelte
Verfassungsstrukturen
vorläufig nicht erreichen können. Sie wird zumindest auf
absehbare
Zeit in besonderem Maß auf spezifische Unterstützungen
angewiesen
sein. Europäische Institutionen müssen daher immer wieder im
Einzelfall verdeutlichen, dass ihre Entscheidungen für die
verschiedenen
Interessengruppen und Völker von Vorteil sind.
Politikbegriff von Kielmansegg
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konfliktorientiert,
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systemtheoretisch
Staatsszweck und Struktur eines idealen Staates nach Kielmansegg
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Es gibt in dem Text keinen expliziten "Staatszweck", aber eine
Anforderung
an staatliche Strukturen: Die Strukturen sollen dazu beitragen,
Legitimität
zu erzeugen. Die Strukturen sollen dazu beitragen, Legitimität zu
erzeugen und dabei jeweils in Abhängigkeit von den
gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen das föderale und das demokratische Prinzip
verbinden
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Eine allgemeine ideale Staatsstruktur gibt es nach Kielmansegg nicht,
da
die im Einzelfall (hier im Fall der EU - die (noch) keinen Staat
darstellt)
empfehlenswerten Strukturen von den jeweiligen geschichtlichen und
gesellschaftlichen
Bedingungen abhängig sind. Ideal ist eine Staatsstruktur dann,
wenn
sie unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen demokratisch
legitimiert ist. Im Fall der EU hält er aber eine Dominanz des
föderalen
Prinzips gegenüber dem demokratischen für notwendig.
Zusammenhang von Interesse und Gemeinwohl bei Kielmansegg
Kielmansegg arbeitet nicht explizit mit den Begriffen Interesse und
Gemeinwohl. Implizit spielt der Gegensatz aber auch für seinen
Aufsatz
eine zentrale Rolle. Der implizite Interessenbegriff ist dabei
mehrdimensional:
Interessen können Individualinteressen sein oder Interessen von
"Völkern".
Zum Teil bezieht sich der Text auch auf Gruppeninteressen, etwa auf
organisierte
ökonomische Interessen.
Kielmansegg präferiert eine Input-Perspektive bei seinem
Gemeinwohlverständnis:
Bezieht man die Forderung nach Gemeinwohl auf die im Text behandelte
Frage
der Legitimität, dann gilt folgendes: Legitimität können
politische Systeme unter anderem durch demokratische Strukturen
erhöhen.
Demokratie heißt bei Kielmansegg, dass eine vom gesamten "Demos"
bei gemeinsamen Wahlen ausgesprochene Zustimmung erfolgen muss (das ist
für ihn die zentrale Voraussetzung für eine diffuse
Unterstützung
der Systeme). Diese Wahlen müssen auf Grundlage eines auf die
jeweiligen
Herrschaftsstrukturen ausgerichteten Wettbewerbs erfolgen und die
Zustimmung
zu den dadurch legitimierten Entscheidungen muss grundsätzlich
umkehrbar
sein. Wenn eine derartige Input-Legitimität nicht erreicht werden
kann, sind politische Institutionen allerdings darauf angewiesen, sich
eine Output-Legitimität zu sichern: Sie müssen sich so
verhalten,
dass die Ergebnisse ihres Verhaltens Zustimmung bei einzelnen
Interessengruppen
erzeugen (was dann faktisch "spezifische Unterstützung"
heißen
würde, vgl. zu den Begriffen Reader S. 181).
Mögliche Kritik an Kielmansegg
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Kielmansegg fokussiert seine Analyse allein auf aktive
Unterstützung
durch die Bevölkerung (Legitimität). Viele politische Systeme
funktionieren jedoch auf Basis von wenig reflektierter
Massenloyalität.
Daher ist auch das Kriterium geringer Wahlbeteiligungen bei EP-Wahlen
nicht
unbedingt aussagekräftig - vor allem wenn man hier die
Wahlbeteiligungen
stabiler repräsentativer Demokratien wie der USA
berücksichtigt.
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Fragwürdig ist auch eine weitgehende Beschränkung der
Legitimität
auf den Idealtypus der legalen Herrschaft (und hier wiederum auf den
Spezialfall
der Demokratie). Neben Charisma und Tradition könnte auch der
Glaube
an die Rechtmäßigkeit der (nicht unbedingt demokratischen)
europäischen
Institutionen diese stützen. Eine solche Form legaler Herrschaft
scheint
zumindest in "Kerneuropa" weitgehend gegeben zu sein. Sie ist
jedenfalls
nicht unbedingt von "objektiven" Eigenschaften der Institutionen
abhängig,
sondern nicht zuletzt von der Diskussion der Öffentlichkeit (auch
der Politikwissenschaft) über diese Institutionen (vgl. dazu den
Text
von Max Weber). Offenbar basiert diffuse Unterstützung politischer
Systeme zudem oft weniger auf dem Glauben an eine eigene Beteiligung an
den politischen Entscheidungen als vielmehr an der Akzeptanz der
allgemeinen
Lebensbedingungen. Solche Akzeptanz muss nicht unbedingt in Wahlen
Ausdruck
finden: Sie kann auch durch allgemeinen Wohlstand oder (negativ) durch
den Verweis auf externe Feindbilder produziert werden.
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Gerade der Bezug auf die amerikanische
Unabhängigkeitserklärung
von 1776 als "Urformel des demokratischen Zeitalters" (Reader S. 183)
verdeutlicht
einen vielleicht doch überzogenen Anspruch an die
Leistungsfähigkeit
demokratischer Institutionen, der von der streng oligarchisch
strukturierten
Sklavenhaltergesellschaft der ehemaligen britischen Kolonien der
heutigen
USA im 18. Jahrhundert mit ihrer expliziten Ablehnung demokratischer
"Pöbelherrschaft"
nun eben gerade nicht angestrebt wurde (vgl. dazu die Kritik an
demokratischen
Strukturen beim Madison-Text). Vor dem Hintergrund des Madison-Textes
erscheint
auch die gesamte Argumentation in Abschnitt III kritisierbar:
Kielmansegg
setzt voraus, dass die Gewaltenteilung in den USA (allein) auf dem
doppelten
Ziel demokratischer und föderaler Repräsentation beruht. Das
ist sicherlich historisch nicht ganz falsch. Das Argument
übersieht
aber, dass zumindest theoretisch die US-Verfassungsstruktur vor allem
mit
dem Ziel gegenseitiger Kontrolle von Gewalten begründet wurde.
Eine
demokratische Legitimation der jeweiligen Verfassungsorgane war dabei
bestenfalls
zweitrangig (und in den ersten Jahrhunderten der
US-Verfassungsrealität
auch keinesfalls gegeben).
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Die zentrale historische Rechtfertigung der Europäischen
Integration,
nämlich die Verhinderung weiterer Kriege in Europa und dabei
insbesondere
die deutsch-französische Aussöhnung, bleiben in dem Text
unbeachtet.
Es müsste zumindest geprüft werden, ob diese Rechtfertigung
(die
ja eine wesentliche Legitimationsgrundlage der Europapolitik zumindest
bis einschließlich der Ära Kohl war) nicht auch weiterhin
Legitimation
für das politische System der EU stiften kann.
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Zumindest kontrovers diskutierbar sind vor diesem Hintergrund auch die
Schlussfolgerungen von Kielmansegg, der das föderale Prinzip (im
europäischen
Verständnis, also starke Gliedstaaten) erhalten oder gar
stärken
will. Unter anderem will Kielmansegg die nationalen Veto-Rechte im
Ministerrat
weitgehend erhalten (oder sogar wieder herstellen?). Angesichts der
politisch
kaum vermeidbaren wirtschaftlichen Integration in Europa bleibt dann
offen,
wie notwendige soziale oder ökologische Ziele erreicht werden
sollen,
die immer weniger auf nationaler Ebene durchsetzbar sind. Kielmansegg
verweist
hier zwar richtigerweise auf die supranationalen Institutionen der EU
(Kommission,
Europäisches Parlament und Europäischer Gerichtshof). Er
schlägt
aber lediglich vor, die Kompetenzen des Parlaments auf Kosten der
Kommission
auszuweiten (durch eine Teilung des Initiativrechts bei
europäischen
Rechtsakten). Wenn das Einstimmigkeitspostulat im Ministerrat erhalten
bleibt, können supranationale Ziele aber nicht durchgesetzt
werden.
Kielmansegg verzichtet letztlich daher auf konkrete Ratschläge.