Ruhr-Universität Bochum
Fakultät für Sozialwissenschaften
WiSe 2000/2001
Einführung in die Politikwissenschaften
Veranstalter: Nils Bandelow
Referentin: Maike Stiel
Thomas Hobbes: Gibt es ein Widerstandsrecht gegen den Souverän?
Gliederung: kurzer Lebenslauf mit markanten Daten
Erklärung des Naturzustand der Menschen und die Entstehung von Staaten
Auseinandersetzung mit der eigentlichen Frage
Kritik an der Staatsphilosophie
Lebenslauf:
à aristotelische Logik
Das Studium missfällt ihm, aber er eignet sich trotzdem das Wissen an. Er hat eine sehr kritische Einstellung zur Universität, den Professoren und zu den Denkern der Antike, z.B. Aristoteles
1607 Erhält Hobbes das Recht , Vorlesungen über Logik zu halten
à Baccalaureus Artium
1608 Hobbes wird Erzieher und Sekretär einer Adelsfamilie
à dies gibt ihm die Möglichkeit zu Studien und Reisen, wodurch er
viele Gelehrte und Politiker trifft (z.B. Mersenne, Galilei, Gassendi,
Descartes)
1640 Unruhen in Englandà Hobbes flieht nach Frankreich
1649 England wird Republik
Hobbes beginnt mit seinem "Leviathan" (=bürgerliche Staats-philosophie)
1650 Der "Leviathan" wird veröffentlicht
à der Im Exil lebende Königshof beschuldigt ihn des Verrats und
Atheismus, daher kehrt Hobbes nach England zurück und unterwirft
sich der Republik.
1666 Große Pest- und Brandkatastrophe in London
à Geistlichkeit fordert Untersuchung gegen angeblich atheistische
Schriften, vor allem gegen den "Leviathan"
1679 Stirbt mit 91 Jahren in Hardwick, wo er die letzen Jahre zurückgezogen
gelebt hat
Alle Menschen haben die selben körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Daher hat jeder Mensch das Recht auf alles.
Jeder muß sein Leben sichern und erhalten. Dafür muß er Macht auf andere ausüben; sie unterwerfen, um sein eigenes Leben zu sichern.
Alle handeln so und haben die Pflicht (=Gesetz der Natur) dazu, daher ist der Naturzustand der Menschen, ein Krieg jeder gegen jeden.
Um das Überleben zu erleichtern und ein Altwerden zu ermöglichen, muß der Mensch eine künstliche Einrichtung schaffen, die den Einzelnen schützt und die Anderen dazu zwingt, Vereinbarungen einzuhalten. Diese künstlichen Einrichtungen sind Verträge und der Staat.
Der Vertag ist eine wechselseitige Übertragung des Rechts des Einzelnen auf alles. Der Mensch in seinem Naturzustand wird den Vertrag nicht einhalten und kann sich nicht darauf verlassen, dass die Anderen diesen einhalten. Im Naturzustand würde ein Mensch, der sein Recht auf alles abgibt oder teilweise aufgibt, weil er sich daraus einen Vorteil erhofft, sein Recht auf Leben vergeben (Beute). Die anderen "Partner" würden aufgrund ihres natürlichen Verhaltens den Vertrag nicht halten und die Macht, die sie über den Anderen gewonnen haben, ausnutzen. Sich selber zur Beute zu machen, verbietet das Gesetz der Natur.
Die Menschen müssen durch eine, ihnen übergeordnete Macht, die größer und stärker ist als alle zusammen, dazu gezwungen werden, ihre Verträge einzuhalten. Es muß eine Macht sein, die die Durchsetzung für alle "Partner" garantieren kann und diejenigen bestrafen kann, die sich nicht an den Vertrag halten. Diese Macht ist der Souverän.
Der Souverän entsteht dadurch, dass der Wille aller auf einen Willen reduzieret wird.
Jener Wille ist gekennzeichnet durch eine Person oder eine Versammlung von Personen, die die höchste Staatsgewalt innehaben. Diesem Souverän haben alle Mitglieder des Staates, ihr Recht auf alles übertragen. Dadurch ist der Souverän der Inhaber der höchsten Staatsgewalt und garantiert allen ein gesichertes Leben und das Einhalten der Verträge.
Diese Übertragung des Rechts des Einzelnen geschieht nur, wenn alle anderen dies auch tun und dasselbe erwarten können. Die Macht, die der Souverän dabei gewinnt, ist so groß, das ein Einzelner sich nicht traut, den Vertrag zu brechen.
Es gibt kein Widerstandsrecht gegen den Souverän!
Der Souverän muß absolut sein und die höchste Staatsgewalt innehaben, um seinen Teil des Vertrages einzuhalten, nämlich die Sicherung der Staatsmitglieder und Verteidigung gegen den "Feind".
Gleichzeitig steht "der Souverän über den bürgerlichen Gesetzen, weil er selbst das Gesetz ist und sich somit freisprechen kann oder es von vorneherein ist".
"Der Bürger darf nicht gegen den Staat einen Prozeß führen".
Weiterhin muß der Souverän der Inhaber der drei Gewalten sein. Sie sind abhängig von einander und daher nicht zu trennen. Die Rechtssprechung (Judikative) ist nur dann wirksam, wenn derjenige, der sie vollführt, auch die Ausführung (Exekutive) bestimmen und leiten kann. Gesetzgebung (Legislative) ist nur dann sinnvoll, wenn die Ausführung und die Bestrafung durch die Rechtsprechung gewährleistet werden kann. Das Eine wäre ohne das Andere wirkungslos.
"Jeder Einzelne hat sein Recht auf Widerstand aufgegeben", weil der Wille aller auf einen Willen / Person übertragen wurde.
Der Souverän macht die bürgerlichen Gesetze. Er bestimmt damit, was gerecht oder ungerecht, was richtig oder falsch, was gut oder böse, im bürgerlichen Sinne, ist. Er bestimmt auch, wer oder was "feindlich" ist. Das hat zur Folge, daß der Souverän das Recht hat, Schriften, Lehren oder Gedanken, die kritisch gegenüber dem Souverän stehen oder ihn sogar "anfeinden" zu verbieten, weil sie nicht den bürgerlichen Gesetzen entsprechen.
"Endlich folgt daraus, dass jeder Bürger seinen Willen dem Willen jenes unterworfen hat, der die höchste Staatsgewalt innehat, und er mithin sich seiner Kräfte gegen ihn nicht bedienen kann, ganz klar, dass alles, was von letzterem getan wird, straflos sein muß. Denn da niemand da ist, der die genügende Kraft dazu hat, ihn natürlicherweise zu strafen, so kann auch niemand, der diese Kraft nicht hat, ihn rechtlich strafen".
"[...], so auch durch deren Einwilligung ihre Kraft verlieren und aufgelöst werden, so wird man vielleicht folgern, dass durch die Übereinstimmung aller Untertanen die höchste Staatsgewalt aufgehoben werden könne.[...] Nun kann man aber nicht annehmen, dass alle Bürger gleichzeitig und ohne Ausnahme sich gegen die höchste Staatsgewalt vereinigen werden. Deshalb besteht keine Gefahr für die Inhaber derselben, dass sie rechtlich ihrer Machtstellung beraubt werden kann.[...], so ist die Herrschaft durch eine doppelte Verbindlichkeit der Bürger gesichert; erstens durch die gegen die Mitbürger und dann durch die gegen ihren Herrscher. Deshalb können die Bürger, auch wenn es ihrer noch so viele sind, den Herrscher ohne seine Einwilligung der Herrschaft rechtlich nicht berauben".
Kritik an der Staatsphilosophie von Hobbes:
à Hobbes geht vom "schlechten" im Menschen aus (vgl. Naturzustand), aber meint, daß der Souverän nicht eigennützig handeln würde. Sondern eher "christlich" und uneigennützig.
à Menschen, die in das System hineingeboren werden, haben sich nicht eigenständig dem Souverän unterworfen. Haben aber trotzdem keine Chance sich gegen den Souverän zu wehren.
à Alle Bürger haben einen Vertrag miteinander, aber dulden das Töten eines Mitbürgers durch den Souverän.
à Darf mich gegen das Töten durch den Souverän verteidigen (=Selbstverteidigung), weil in diesem Falle, die natürlichen Gesetze höher gestellt sind, als die des Souverän?
à Aus heutiger Sicht: Menschenrechte?
Quellen :
Garwick, Günter (Hg.) (1959): Hobbes, Thomas: Vom Menschen; Vom Bürger. Hamburg
Ruhr-universität-bochum, fakultät für sozialwissenschaften, sektion
politikwissenschaften (Hg.) (1997): Interessen und Gemeinwohl, Einführung in die
Politikwissenschaften. Bochum
Thesenpapier:
Jeder Mensch hat das Recht auf alles.
Der Naturzustand des Menschen ist ein Krieg jeder gegen jeden.
Der Vertrag ist eine wechselseitige Übertragung des Rechts des Einzelnen auf alles.
Der Wille aller wird auf einen Willen / eine Person / eine Versammlung von Personen / den Souverän reduziert. Dadurch ist der Souverän der Inhaber der höchsten Staatsgewalt. Die Macht, die ihm übertragen worden ist, ist größer als die Macht aller anderen. Aufgrund dieser Macht kann der Souverän die Sicherheit seiner Untertanen gewährleisten und jeden bestrafen, der sich nicht an die bürgerlichen Gesetze des Souverän hält.
Es gibt kein Widerstandrecht gegen den Souverän!
"Jeder Einzelne hat sein Recht auf Widerstand aufgegeben"
"Der Souverän ist Inhaber der drei Gewalten. Die eine Gewalt wäre ohne die Andere wirkungslos"
"Der Souverän steht über den bürgerlichen Gesetzen, weil er selbst das Gesetz ist und sich somit freisprechen kann oder es von vorne herein ist"
"Alles, was der Souverän tut, muß straflos sein, weil keiner so mächtig wäre, um über ihn zu richten"
"[...], so auch durch deren Einwilligung ihre Kraft verlieren und aufgelöst werden, so wird man vielleicht folgern, dass durch die Übereinstimmung aller Untertanen die höchste Staatsgewalt aufgehoben werden könne.[...] Nun kann man aber nicht annehmen, dass alle Bürger gleichzeitig und ohne Ausnahme sich gegen die höchste Staatsgewalt vereinigen werden. Deshalb besteht keine Gefahr für die Inhaber derselben, dass sie rechtlich ihrer Machtstellung beraubt werden kann.[...], so ist die Herrschaft durch eine doppelte Verbindlichkeit der Bürger gesichert; erstens durch die gegen die Mitbürger und dann durch die gegen ihren Herrscher. Deshalb können die Bürger, auch wenn es ihrer noch so viele sind, den Herrscher ohne seine Einwilligung der Herrschaft rechtlich nicht berauben".