Übung: Politische Systeme
und Politik in Deutschland und Großbritannien, Dienstags 10-12 Uhr,
GC 03/149
Leitung: Dr. Nils Bandelow, Sprechstunde Dienstags 13-14 Uhr, GC 04/149
Einführung in Grundlagen und Methoden der Vergleichende
Regierungslehre
Grundlage dieser Sitzung war vor allem Teil I des folgenden Lehrbuchs:
Lehner, Franz/Widmaier, Ulrich, 1995: Vergleichende Regierungslehre.
Opladen: Leske + Budrich.
Zentrale Ergebnisse der Sitzung
Dimensionen des Politikbegriffs
Unterscheidung zwischen Klassifikation (auch klassifikatorische
Typen genannt) und Typologien:
-
Klassifikationen basieren auf umfassenden und trennscharfen Einteilungen
(Klassen), die dazu dienen, Objekte jeweils genau einer Klasse zuordnen
zu können.
-
Typologien basieren auf einer Zuordnung von Objekten aufgrund typischer
Merkmale, sie sind nicht unbedingt eindeutig und trennscharf, sondern zielen
endweder auf wesentliche Merkmale (Idealtypen) oder auf zugespitzte, extreme
Ausprägungen (Extremtypen). Einzelne Objekte müssen nicht unbedingt
genau einer Klasse zugeordnet werden können.
Unterschiedliche Formen repräsentativer Demokratien: parlamentarische
vs. präsidentielle Regierungssysteme:
Bei Lehner/Widmaier (1995: 58) werden drei gleichberechtigte "Definitionsmerkmale"
des Parlamentarismus genannt:
-
die ausschließliche Repräsentation der Volkssouveränität
durch das Parlament,
-
die teilweise Verflechtung von Exekutive und Legislative,
-
die Gewährleistung der Kontrolle von Herrschaft durch den Mechanismus
der Parteienkonkurrenz
Primäres Unterscheidungsmerkmal zwischen parlamentarischen und
präsidentiellen Regierungssystemen nach Steffani/Fraenkel:
In parlamentarischen Regierungssystemen ist die Regierung in ihrem
Bestand von der Zustimmung durch das Parlament abhängig. In präsidentiellen
Regierungssystemen kann das Parlament dagegen die Regierung nicht (aus
politischen Gründen) stürzen.
Supplementäre Merkmale des Parlamentarismus nach Steffani/Fraenkel:
-
Recht der Parlamentsauflösung für die Exekutive
-
keine Einschränkung der Parlamentsherrschaft durch eine geschriebene
Verfassung
-
kein Verfassungericht
-
kein Föderalismus (bzw. bei Steffani: kein dualistischer sondern nur
kooperativer Föderalismus)
-
Einkammersystem (bzw. faktisch: zumindest keine starke zweite Kammer)
-
kein Inkompatibilitätsgebot von Regierungsmitgliedschaft und Parlamentsmitgliedschaft
-
polarisierte Parteien/Parteienkonkurrenz
Zur Diskussion:
Warum trennt Steffani zwischen primären und supplementären Merkmalen?
Wie ist die Bundesrepublik Deutschland bei den verschiedenen Merkmalen
zuzuordnen?
Für welche Art von Fragestellungen ist die Unterscheidung zwischen
parlamentarischen und präsidentiellen Regierungssystemen fruchtbar?
Vergleichende Regierungslehre als
Methode (Methoden des Vergleichs)
Selten explizit, aber in der empirischen Forschung durchaus bedeutsam
ist die Unterscheidung zwischen zwei Traditionen der Vergleichenden Forschung:
-
Durkheim’sche Tradition der Vergleichenden Politikwissenschaft:
variablenbezogen
-
Weber’sche Tradition der Vergleichenden Politikwissenschaft: fallbezogen
Es ist durchaus umstritten, ob beide Traditionen ihre Berechtigung haben
(das Lehner/Widmaier-Lehrbuch orientiert sich primär an der Durkheim'schen
Tradition) und ob die Traditionen immer getrennt sein müssen. So gibt
es auch Forscher, die eine Zusammenführung beider Traditionen anstreben.
In verschiedenen Disziplinen der Sozialwissenschaft (etwa der Politikfeldanalyse,
den Internationalen Beziehungen und auch in soziologischen Teildisziplinen)
findet gegenwärtig eine Debatte zwischen Vertretern "positivistischer"
Forschung und Kritikern "positivistischer" Forschung statt. Letztere sind
wenig einheitlich und ordnen sich selbst auch unterschiedlichen Traditionen
zu. In der Vergleichenden Regierungslehre wurde diese Debatte bisher noch
wenig auf Lehrbuchebene aufgenommen, sie prägt aber ebenfalls empirische
Studien. Im folgenden möchte ich (N.B.) einen ersten Vorschlag einführen,
um einige der wichtigsten Fragestellungen der Vergleichenden Regierungslehre
zu charakterisieren:
-
Positivistische Fragestellungen der Vergleichenden Politikwissenschaft:
Suche nach Erklärungen, die für möglichst viele Fälle
und unter vielen Bedingungen gelten; wichtiges Kritierium: intersubjektive
Reproduzierbarkeit
-
Konstruktivistische Fragestellungen der Vergleichenden Politikwissenschaft:
Im Vergleich zum recht klar definierbaren "Positivismus" mit klar angebbaren
Kriterien werden als "konstruktivistische", "interpretative", "post-positivistische"
u. ä. Ansätze eine Reihe von Zugängen bezeichnet, die sich
nur schwer in Bezug auf eine konkrete Art der Fragestellung und Kriterien
für die Beurteilung "guter" Arbeiten zusammenfassen lassen. Ziel ist
es meist, den Besonderheiten politischer Prozesse als sozial konstruiert
gerecht zu werden. Eine besondere Rolle spielen in diesen Ansätzen
die Ideen politischer Akteure, d. h. es wird unter anderem danach gefragt,
wie bestimmte Ideen entstanden sind, sich verändert haben und/oder
auf politische Prozesse eingewirkt haben.
-
Pragmatistische Fragestellungen der Vergleichenden Politikwissenschaft:
Suche nach Lösungen für konkrete Probleme; wichtigstes Kriterium:
Funktionieren der Problemlösung. Vergleiche können dabei etwa
dazu dienen, das Funktionieren oder Scheitern von Problemlösungsverfahren
bei anderen Fällen zu beobachten um aus diesen Erfahrungen dann für
den eigenen Fall zu lernen..
Die genannten Fragestellungen und Begriffe entsprechen nicht dem bisher
etablierten Stand des Faches und sind nur als Verdeutlichung dafür
zu verstehen, dass es unterschiedliche Perspektiven gibt, die im Fach mitunter
in Konkurrenz zueinander stehen. Für die einzelne Forscherin bzw.
den einzelnen Forscher bedeutet das nicht, dass vollkommene Beliebigkeit
bei der Wahl von Fragestellungen, Kriterien und Methoden herrscht: Vielmehr
ist es notwendig, sich über seinen eigenen Zugang, seine Ziele und
seine Methodenwahl im Klaren zu sein und sich möglichst an eine im
Fach erfolgreiche Sichtweise anzuschließen. Möglich ist es natürlich
auch, die verschiedenen Zugänge nicht als Gegensatz aufzufassen, sondern
ihren jeweiligen Beitrag zum Erkenntnisgewinn zu würdigen und möglicherweise
Studien so zu konstruieren, dass die jeweiligen Gewinne der verschiedenen
Perspektiven aufnehmen.
Nutzen (internationaler) Vergleiche (nach Lehner/Widmaier):
Erweiterung empirischer Wissensbestände
besses Verständnis des eigenen Landes
Übernahme ausländischer Lösungen als Leitbilder für
die eigene Politik
Prüfung von Hypothesen, die am Einzelfall gewonnen wurden auf
Verallgemeinerbarkeit (zentral)
Regeln beim internationalen Vergleich (sollten bei allen Traditionen
und Fragestellungen beachtet werden):
Konzeptuelle Klarheit (u. a. eingeführte Begriffe verwenden um anschlussfähig
zu bleiben)
Historische Kenntnisse und Sensibilität
Beachtung institutioneller Besonderheiten
Probleme von Vergleichen (vor allem bei der Bearbeitung variablenbezogener
positivistischer Fragestellungen)
Daten nicht immer vergleichbar
Randbedindgungen nicht kontrollierbar
Problem der Auswahl von Fällen und Gegenständen
Geringe Fallzahl birgt Tendenz zur Überbewertung der Ergebnisse (Johan
Galtung hat mal gesagt: "[...] if only perfect correlations should be permitted
social science would not have come very far"
Eigentlich sind alle Fälle immer verbunden, besonders heute bei der
Tendenz zur Globalisierung (kann man eigentlich Arbeitslosigkeit mit nationalen
Faktoren erklären?)