3. Sitzung: Verfassungsentwicklung
und Verfassungsprinzipien
Großbritannien
Die wichtigsten britischen Verfassungselemente sind:
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Magna Charta von 1215 (Gesetzesbindung von Herrschaft)
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Petition of Right von 1628 (Grundrechtsgarantien)
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Habeas Corpus Gesetz von 1679 (Schutz vor willkürlicher Verhaftung)
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Bill of Rights von 1689 (freie Wahl, freies Redercht, Steuerecht, Grundlage
für die Parlamentssouveränität)
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hinzu kommen constitutional conventions, d. h. informale Vereinbarungen,
die von allen zu befolgen sind (etwa, dass ein Premier, dessen Partei die
Unterhauswahlen verloren hat, umgehend um seine Entlassung aus seinem Amt
nachzusuchen hat)
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hinzu kommt das common law (Richterrecht) als Gegensatz zu statute law
(Parlamentsgesetzen)
Prinzipien nach Sturm (1998: 235):
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Parlamentssouveränität. "Die Staatsgewalt geht nicht vom Volke
aus, sie ist ein Vorrecht des Parlaments." – Keine Gewaltenteilung
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Roule of Law (Gesetzesbindung politischen und administrativen Handelns)
Prinzipien nach Lehner/Widmaier (1995: 30):
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Parlamentssouveränität
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exekutive Regierungsgewalt beim Premier
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parlamentarische Verantwortung des Kabinetts
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alternierende Parteienherrschaft
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allgemeines und gleiches Wahlrecht
Verfassungsentwicklung in Großbritannien
Langer historischer Prozess:
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Beginn im 17. Jahrhundert (Glorreiche Revolution von 1688)
Dann allmählich:
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Stärkung des Einflusses des Unterhauses gegenüber dem Oberhaus
(vor allem im 17. und 18. Jahrhundert)
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wachsende Bindung des Kabinetts an das Parlament (und nicht an den König,
wesentlich vor allem im 19. Jahrhundert)
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dadurch: Entwicklung von Parteienstrukturen (erst politische Clubs,
ab 1867/Torie bzw. 1877/Whigs Parteiorganisationen)
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gleichzeitig: Erweiterung des Wahlrechts und repräsentativere Gestaltung
der Wahlkreise (Reformakte 1832, 1867, 1872, 1884, 1918, 1928, 1948)
Ziel: Demokratisierung
BRD
Prinzipien: Art. 20.1-20.3 GG (soziale Demokratie in den Formen des
Rechtsstaats)
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Demokratie
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Republik
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Sozialstaat
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Bundesstaat
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Rechtstaat
Entwicklung in Deutschland
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überwachte Verfassung (musste von Besatzungsmächten genehmigt
werden)
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Lehren aus Weimar (Machtstellung des Reichspräsidenten, Leichtigkeit
des Regierungssturz, Formen plebeszitärer Willensbildung)
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Grundgesetz als Provisorium (Bonn als Hauptstadt, keine Festlegung
der Wirtschaftsordnung)
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diskontinuierlicher Prozeß
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Kernziel: Verhinderung von Diktaturen
Zur Diskussion
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Vergleich: Deutschland erzwungene Demokratie mit wenig Tradition
und engen Festlegungen – GB gewachsene Demokratie mit viel Tradition,
Überbleibseln der Geschichte (Königshaus), dabei keine rational
gemachte sondern eine kulturelle verfestigte Verfassung
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Vorteil D: gute institutionelle Absicherung, Nachteil D:
Geringe Verfestigung der Verfassung in den nationalen Traditionen, daher
immer Gefahr einer Gegenentwicklung