Fakultät für Sozialwissenschaften an der Ruhr Universität Bochum 30.10.01

WiSe 2001/02

Übung "Politische Systeme und Politik in Deutschland und Großbritannien"

Veranstalter: Dr. Nils Bandelow

Thesenpapier zu "Verfassungsentwicklung und Verfassungsprinzipien"

Referentinnen: Susanne Piegler, Anke Unger.

Verfassungsentwicklung und Verfassungsprinzipien

1.Verfassungsentwicklung

Deutschland (Grundgesetz)

à 1948: Parlamentarischer Rat (65 Vertreter der Landesparlamente) sollten eine Verfassung ausarbeiten ó es sollten institutionelle Mängel vermieden werden und ein konsequent parla-

mentarisch - demokratisches, aber auch stabiles Regierungssystem geschaffen werden.

à 23.05.1949 In Kraft Tretung (Zustimmung aller Militärgouverneure der Landesparlamente - mit Ausnahme des Bayrischen Landtags.)

à 1955 Pariser Verträge – Besatzungsregime aufgehoben

à 1990: Mit der deutschen Einigung wurden die letzten Vorbehaltsrechte der Alliierten

aufgehoben.

Großbritannien (Magna Charta)

à 1628 Petition of Rights

à 1679 Habeas Corpus Gesetz – Schutz vor willkürlicher Verhaftung

à 1688 Glorreiche Revolution

à 1689 Bill of Rights

à 1700 Act of Settlement

à 18./19. Jahrhundert. Kabinett löst sich von der königlichen Herrschaft

à Ende des 19. Jhd Position des Prime Ministers wurde gestärkt: der Prime Minister übernimmt an Stelle des Königs die politische Führung des Kabinetts und die Regierungsgeschäfte.

2. Verfassungsprinzipien

Deutschland (GG Art. 20)

  1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.
  3. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  4. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Großbritannien
  1. Parlamentssouveränität ó Parlament, bzw. das Unterhaus ist alleiniger Träger der Regierungsmacht, keine Kontrolle durch ein anderes Verfassungsorgan.
  2. Kabinettsregierung ó Die exekutive Regierungsgewalt wird übertragen auf ein durch die parlamentarischen Mehrheit bestimmtes Kabinett, das dem Parlament gegenüber verantwortlich ist.
  3. Legitimation durch Parteienkonkurrenz

Abweichungen der BRD zu GB

à die Parlamentssouveränität ist eingeschränkt;

à das Regierungssystem weist erhebliche Elemente von Gewaltenteilung auf;

à die Rolle der Parteienkonkurrenz als Instrument der Herrschaftskontrolle ist institutionell schwächer ausgeprägt.

Literatur:

ISMAYER, Wolfgang (1999): Verfassungsentwicklung und Verfassungsprinzipien, in: Imayer, Wolfgang (Hrsg): Die politischen Systeme Westeuropas, Opladen.

LEHNER, Franz (1989):Vergleichende Regierungslehre , Leske+Budrich , Opladen.

LIEBIG, Werner (1976): Deutsche Verfassungen, Goldmann Verlag, München, S.143.

SONTHEIMER, Kurt /BLEEK, Wilhelm (1997):Grundzüge des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, München/Zürich, Piper Verlag.

STURM,Roland (1997):Großbritannien.Wirtschaft-Gesellschaft-Politik .,Leske+Budrich, Opladen.