Übung: Politische Systeme und Politik in Deutschland und
            Großbritannien, Dienstags 10-12 Uhr, GC 03/149

Leitung: Dr. Nils Bandelow, Sprechstunde Dienstags 13-14 Uhr, GC 04/149
 

Föderalismus, Zentralismus und Devolution


HIER gibt's die Folien als Word-Datei
 

Begriffliches zum Föderalismus

"Unter Föderalismus versteht man heute fast ausschließlich ein Struktur- und Organisationsprinzip von politischen Systemen, in denen mehr oder weniger selbständige Glieder zu einem übergeordneten Ganzen zusammengeschlossen sind, in denen also das bündische Prinzip oder der Bund die Grundlage der Staatsorganisation sein soll [...] In der Bundesrepublik wird Föderalismus zudem meist auf seine staatsrechtliche Komponente, den Bundesstaat reduziert [...]"

Kilper, Heiderose/Lhotta, Roland, 1996: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland (Grundwissen Politik Band 15/Kurs der FernUniversität Hagen). Opladen: Leske + Budrich, 31.
 
 

Der Begriff des "Föderalismus" weist vielfältige Dimensionen auf. Föderale Staatsstrukturen haben unterschiedliche historische Hintergründe und Ziele, nämlich z. B.

Damit zusammenhängend unterscheiden sich Föderalstaaten auch im Hinblick auf ihre institutionelle Ausgestaltung. In einem engeren Sinn bezeichnet Föderalismus nur Bundesstaaten. Andere Autoren wenden den Begriff auch auf Staatenbünde an. In der Realität sind die Übergänge zwischen Allianzen, Föderalstaaten und Einheitsstaaten oft fließend, wie die folgende Übersicht verdeutlicht:
 
 

Kontinuum föderaler Zielvorstellungen (Übersicht ist nicht so richtig html-fähig. Hier gibt's die Übersicht als Word-Datei)
 




zentrifugaler Föderalismus zentripetaler
 
Allianz Eigenständigkeit und Vielfalt
als oberste Ziele
Integration und Gleichheit als oberste Ziele Einheits-

NATO
  staat
  Staatenbund
Deutscher Bund EU
konföderaler
Bundesstaat
Kanada, USA Schweiz
unitarischer Bundesstaat
BRD
dezentraler Einheitsstaat
m. E. Frankreich
m. E. Frankreich

Leicht geändert aus: Schultze, Rainer-Olaf 1985: Das politische System Kanadas im Strukturvergleich. Bochum: Brockmeyer, 65.
 

Föderalismustypen
 
 
konfliktorientiert
konsensorientiert
zentrifugal (Eigenständigkeit betonend) Kanada

USA

Belgien

 

zentripetal (integrativ)


 
 

 

Spanien
 
 

Schweiz, BRD, Österreich

eigene Übersicht nach Nohlen 1992
 
 

Föderalistische Strukturen können historisch, ethnisch, geographisch oder zweckrational (funktional) gerechtfertigt werden.

Sie zielen auf die Erhaltung historischer Vielfalt und Eigenart im Rahmen einer größeren Einheit, den Schutz von Minderheiten, die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips, die Freiheissicherung durch vertikale Gewaltenteilung (historisch zweifelhaft, da z. B. in den USA fast 100 Jahre der Föderalismus die Koexistenz von Staaten mit und ohne Sklaverei ermöglichte, auch die Verankerung von Grundrechten in der Verfassung scheint in den USA eher zentralistisch möglich zu sein) und/oder auf die Schaffung einer zusätzlichen Ebene demokratischer Partizipation und auf Effiziensteigerung (z. B. durch Wettbewerb zwischen den Einheiten). Da Föderalismus eine Struktur zwischen den beiden Extremen unitarischer Zentralstaaten auf der einen Seite und selbständiger Einzelstaaten auf der anderen Seite darstellt, hängt die Begründung letztlich von der Perspektive ab. Eine Föderalisierung ehemals unitarischer Staaten kann etwa auf folgenden Zielen beruhen:

Zusammenschlüsse ehemals selbständiger Einzelstaaten können dagegen z. B. folgende Ziele haben:

Föderalismus in Deutschland
 

Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nach dem deutschen Grundgesetz
 
  Bund Länder
Gesetzgebung
  • fast alle Gesetzgebungskompetenzen

  • (ausschließliche,
    konkurrierende,
    rahmensetzende)
  • wenig eigene Gesetzgebungskompetenzen

  • (Polizei, Kultur, Kommunales ...)
  • Zustimmungs- und Einspruchsrechte
Verwaltung
  • kaum eigene Verwaltungskompetenz 
  • meistens nur Rechtsaufsicht bei der Durchführung
  • fast alle Verwaltungskompetenz 
  • Durchführung fast aller Gesetze
Rechtsprechung
  • oberstes Bundesgericht
  • quantitatives Übergewicht der Landesgerichte

Aus: Böhret, Carl/Jann, Werner/Kronenwett, Eva, 1988: Innenpolitik und politische Theorie. Opladen: Westdeutscher Verlag, 81.
 
 

Bundesdeutsche Finanzverfassung (vereinfacht)
 
Einkünfte des Bundes
Einkünfte der Länder
Einkünfte der Gemeinden
  • Zölle,
  • viele Verbrauchsteuern,
  • Straßengütrverkehrsteuer,
  • Kapitalverkehrsteuern,
  • Versicherungssteuer,
  • Wechselsteuer,
  • einmalige Vermögensabgaben,
  • Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer,
  • ca. 50 Prozent der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer (Gemeinschaftssteuern)
  • Vermögenssteuer,
  • Erbschaftssteuer,
  • KFZ-Steuer,
  • Verkehrssteuer,
  • Biersteuer,
  • Abgaben von Spielbanken,
  • ca. 50 Prozent der Einkommen- Körperschaft- und Umsatzsteuer (Gemeinschaftssteuern)
  • evtl. Einkünfte aus dem Finanzausgleich
  • Teil der Einkommensteuer (durch Bundesgesetz geregelt),
  • weiterer Teil des Landesanteils an Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer (durch Landesgesetz geregelt),
  • örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern

 
 

Zentralismus in Großbritannien
 

Die einzelnen Teile Großbritanniens verfügen (stärker noch als in Deutschland die Länder) über alle zentralen Elemente identitätsstifender Besonderheiten:

Regionale Selbstverwaltung (starke Kompetenzen, aber nicht verfassungsrechtlich verankert):

Dominanz Englands in Großbritannien aufgrund der zahlenmäßigen Dominanz (83 % der Briten sind Engländer), der wirtschaftlichen Vormacht und der historischen Entwicklung:

Devolution

Vorschläge für vergleichende Fragestellungen zum Thema
 
 

  • Polity-orientierte Fragestellungen:
  • Policy-orientierte Fragestellungen:
  • Politics-orientierte Fragestellungen:
  • Litereraturhinweise gibt es HIER