Übung: Politische Systeme
und Politik in Deutschland und Großbritannien (WS 2001/2002)
Dienstags 10-12 Uhr, GC 03/149
Leitung: Dr. Nils Bandelow, Sprechstunde Dienstags 13-14 Uhr, GC 04/149
Bundestag und Unterhaus
Organisation der Parlamente
Das Unterhaus ist ein Redeparlament der Bundestag eher ein Arbeitsparlament.
Die Organisation des Unterhauses zielt auf die Möglichkeit, gegensätzliche
Positionen von Regierung und Opposition (als alternativer Regierung der
Zukunft) darzustellen. Im Bundestag haben Hinterbänkler und Oppositionsvertreter
vergleichsweise große Möglichkeiten, eigene Vorschläge
einzubringen und die Regierungsarbeit zu kontrollieren. Im Unterhaus dominiert
dagegen die Regierung. Dies zeigt sich an folgenden Strukturelementen:
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Im Bundestag dominiert die Ausschussarbeit, im Unterhaus die Plenumsarbeit
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In den Ausschüssen des Bundestages werden die Vorsitze unter den Fraktionen
aufgeteilt, im Unterhaus haben die Ausschussvorsitze stets die Vertreter
der Mehrheitsfraktion
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Die Tagesordnung des Unterhauses wird von der Regierung weitgehend dominiert,
im Bundestag in Gemeinschaftsgremien ausgehandelt.
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Im Bundestag wird die Gesetzgebungsarbeit durch Fachausschüsse mit
eigenen Anhörungsrechten geleistet, im Unterhaus durch unspezialisierte
"Standing Committees" ohne Anhöhrungsrechte
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Die Opposition wird in ihrer Struktur als Alternativregierung organisiert,
der Oppositionsführer bekleidet ein staatlich bezahltes Amt
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Durch "Whips" (Einpeitscher) wird auf die Treue der Abgeordneten zu den
Beschlüssen der Vorderbänke hingearbeitet
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Der Bundestag (genauer: 25 % seiner Abgeordneten) hat die Möglichkeit,
Enquete-Kommissionen einzuberufen, in denen Abgeordnete mit Sachverständigen
zusammen arbeiten. Enquete-Kommissionen bieten den Abgeorndeten die Möglichkeit,
eigene Netzwerke zu Experten aufzubauen und eigenen Sachverstand zu entwickeln,
der als Gegengewicht zur Regierung wirken kann.
Gesetzgebungsverfahren
Sowohl im Bundestag als auch im Unterhaus werden die Gesetzgebungsprozesse
wesentlich von der Regierung dominiert (im Gegensatz etwa zum parlamentarischen
Regierungssystem der USA). Im Vergleich ist die Dominanz der Regierung
im Unterhaus aber größer. Im Bundestag gibt es eher Möglichkeiten
eigene Initiativen zu entwickeln. Außerdem ist der Einfluss der zweiten
Kammer im deutschen Regierungssystem weitaus größer. Während
in Deutschland der Bundesrat den größten Teil der Gesetze endgültig
verhindern kann, kann das Oberhaus lediglich ein verschiebendes Veto von
einem Jahr einlegen (bei Finanzgesetzen ist nicht einmal das möglich).
Auch die Rolle des Bundesrates stärkt die Parlamentsarbeit gegenüber
der Regierung, indem etwa die Opposition im Bundestag die mögliche
Ressource "Bundesratsmehrheit von Landesregierungen der eigenen Partei"
auch dazu nutzen kann, selbst bei der Entwicklung von Gesetzgebungsverfahren
stärker berücksichtigt zu werden.
Funktionen des Bundestages:
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Wahl der Regierung und damit Legitimation der Regierungsarbeit (etwa auch
durch Vertrauensfrage)
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Inhaltliche und zum Teil auch technische Kontrolle der Regierungsarbeit
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Rekrutierung neuen Führungspersonals für die Regierung (kann
aber auch aus anderen Bereichen stammen, was es zunehmend tut)
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öffentliche Darstellung der Opposition als Alternativregierung (gibt
auch hier alternative Möglichkeiten, vor allem die Landesregierungen)
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Repräsentation der Wahlkreisinteressen (durch das Verhältniswahlrecht
und den Föderalismus nur sehr eingeschränkt und neben Alternativen)
Insgesamt ist der Bundestag Teil der Gewaltenteilung/Gewaltenverflechtung
Organe des Bundestages:
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Plenum (Entscheidung)
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Ausschüsse (Arbeit)
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Ältestenrat (Organisation, wichtiger als Präsidium, das ihm auch
angehört)
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Präsident und Präsidium (Hausrecht, Sitzungsleitung etc.)
Wichtige exklusive Kompetenzen der Bundestagsfraktionen
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Besetzung von Ausschussposten und Ausschussvorsitzenden
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Einbringen von Gesetzesentwürfen und Entschließungsanträgen
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Einbringen von Änderungsanträgen auch noch in der dritten Lesung
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Beantragung von Vertagung eines Beratungspunktes oder einer Sitzung
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Beantragung von namentlichen Abstimmungen und Aktuellen Stunden
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Beantragung der Einsetzung von Enquete-Kommissionen
Funktionen des Unterhauses
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Wahl der Regierung und damit Legitimation der Regierungsarbeit
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Rekrutierung neuen Führungspersonals für die Regierung
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öffentliche Darstellung der Opposition als Alternativregierung
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technische (nicht inhaltliche) Kontrolle der Regierungsarbeit
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Repräsentation der Wahlkreisinteressen
Wichtige Organe des Unterhauses
Standing Committees: Beraten Gesetze, haben wechselnde Mitglieder,
dürfen keine Beamten hören oder Zeugen befragen
Select Committees: Seit 1979 auch zur Kontrolle von Ministerien.
Sie dürfen Zeugen laden, Akten anfordern und Beamte mit Zustimmung
der Minister befragen. Sind aber weitgehend zahnlos, da sie Vorladungen
und Aussagen von Regierungsmitgliedern und Civil Servants nicht erzwingen
können. Sie entscheiden über private bills in einer an Gerichtsverfahren
erinnernden Weise, dürfen aber nicht über public bills beraten.
Die Reform (Stärkung) der Select Committees (1979) ist unter anderem
eine Folge der Professionalisierung des Unterhauses, die sich in gestiegenen
Diäten und Abnehmenden Zweitjobs der Abgeordneten ausdrückt.
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Civil Servants ist es verboten im Unterhaus zu sitzen – starke Trennung
von Verwaltung und Parlament.
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Dominanz von Oxbridges
Insgesamt ist das Unterhaus Grundlage der bürgerlich-demokratischen
Legitimation ("Forum der Nation").
(Vergleichende) Fragestellungen
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Funktionsvergleich beider Parlamente
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Gehört das Unterhaus zu den efficient oder zu den dignified parts
der Verfassung?
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Politics: Vergleich der Oppositionsmacht
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Policies: Vergleich der Wahrscheinlichkeit der Entwicklung und Durchsetzung
neuer politischer Probramme
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Rolle der Ausschüsse
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Einflussmöglichkeiten von Hinterbänklern
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Redeparlament vs. Arbeitsparlament?