Übung: Politische Systeme und Politik in Deutschland und Großbritannien (WS 2001/2002)
Dienstags 10-12 Uhr, GC 03/149

Leitung: Dr. Nils Bandelow, Sprechstunde Dienstags 13-14 Uhr, GC 04/149
 

Bundestag und Unterhaus



Organisation der Parlamente

Das Unterhaus ist ein Redeparlament der Bundestag eher ein Arbeitsparlament. Die Organisation des Unterhauses zielt auf die Möglichkeit, gegensätzliche Positionen von Regierung und Opposition (als alternativer Regierung der Zukunft) darzustellen. Im Bundestag haben Hinterbänkler und Oppositionsvertreter vergleichsweise große Möglichkeiten, eigene Vorschläge einzubringen und die Regierungsarbeit zu kontrollieren. Im Unterhaus dominiert dagegen die Regierung. Dies zeigt sich an folgenden Strukturelementen:

Gesetzgebungsverfahren

Sowohl im Bundestag als auch im Unterhaus werden die Gesetzgebungsprozesse wesentlich von der Regierung dominiert (im Gegensatz etwa zum parlamentarischen Regierungssystem der USA). Im Vergleich ist die Dominanz der Regierung im Unterhaus aber größer. Im Bundestag gibt es eher Möglichkeiten eigene Initiativen zu entwickeln. Außerdem ist der Einfluss der zweiten Kammer im deutschen Regierungssystem weitaus größer. Während in Deutschland der Bundesrat den größten Teil der Gesetze endgültig verhindern kann, kann das Oberhaus lediglich ein verschiebendes Veto von einem Jahr einlegen (bei Finanzgesetzen ist nicht einmal das möglich). Auch die Rolle des Bundesrates stärkt die Parlamentsarbeit gegenüber der Regierung, indem etwa die Opposition im Bundestag die mögliche Ressource "Bundesratsmehrheit von Landesregierungen der eigenen Partei" auch dazu nutzen kann, selbst bei der Entwicklung von Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigt zu werden.

Funktionen des Bundestages:

Insgesamt ist der Bundestag Teil der Gewaltenteilung/Gewaltenverflechtung

Organe des Bundestages:

Wichtige exklusive Kompetenzen der Bundestagsfraktionen Funktionen des Unterhauses Wichtige Organe des Unterhauses

Standing Committees: Beraten Gesetze, haben wechselnde Mitglieder, dürfen keine Beamten hören oder Zeugen befragen

Select Committees: Seit 1979 auch zur Kontrolle von Ministerien. Sie dürfen Zeugen laden, Akten anfordern und Beamte mit Zustimmung der Minister befragen. Sind aber weitgehend zahnlos, da sie Vorladungen und Aussagen von Regierungsmitgliedern und Civil Servants nicht erzwingen können. Sie entscheiden über private bills in einer an Gerichtsverfahren erinnernden Weise, dürfen aber nicht über public bills beraten. Die Reform (Stärkung) der Select Committees (1979) ist unter anderem eine Folge der Professionalisierung des Unterhauses, die sich in gestiegenen Diäten und Abnehmenden Zweitjobs der Abgeordneten ausdrückt.

Insgesamt ist das Unterhaus Grundlage der bürgerlich-demokratischen Legitimation ("Forum der Nation").

(Vergleichende) Fragestellungen