Übung: Politische Systeme und Politik in Deutschland und Großbritannien (WS 2001/2002)
Dienstags 10-12 Uhr, GC 03/149

Leitung: Dr. Nils Bandelow, Sprechstunde Dienstags 13-14 Uhr, GC 04/149
 
 

Regierungskompetenzen und Regierungsorganisation



Großbritannien

3 Prinzipien, grundsätzlich wie in Deutschland:

  1. Dominanz des Premierministers (entspricht in etwa der Richtlinienkompetenz/dem Kanzlerprinzip, reicht aber viel weiter). Kompetenzen des Regierungschefs hängen stark von seiner Person, seinem Führungsstil und dem Ausmaß der Mehrheit im Unterhaus ab.
  2. Ministerverantwortlichkeit (Ressortprinzip)
  3. Kollektive Verantwortung des Kabinetts für Regieurngsentscheidungen (Kabinettsprinzip) – stark eingeschränkt, da im Kabinett nicht formal abgestimmt wird, sondern der Premier die Ergebnisse von Diskussionen "zusammenfasst" und damit letztlich als Kabinettsentscheidung seinen Willen vorgibt
Begriffe: Secretary of State: Kabinettsminister weitere Kabinettsminister mit anderen Titeln sind::

Chancellor of the Exchequer (Schatzkanzler, zuständig für Wirtschaft, Finanzen und Civil Service)

Chief Secretary to the Treasury (zweiter Mann im Fianzministerium)

Lord Chancellor (entspricht zum Teil unserem Justizminister),

Leader of the House of Commons

Chancellor of the Duchy of Lanchester (öffentlicher Dienst, Deregulierung)

Leader of the House of Lords


 
 

Minister of State: Untergeordneter Minister ohne Kabinettsrang

Junior Minister: Parlamentarischer Staatssekretaär
 


Dennis Kavanagh und Anthony Seldon bieten einen detailliert auf Einzelpersonen bezogenen Einblick in die Bedeutung und Funktion des Civil Service, der den gesamten hier relavanten Zeitraum mit einbezieht (Kavanagh/Seldon 1999). Kavanagh’s und Seldon’s Ansatz setzt voraus, dass alle politischen Entscheidungen letztlich vom Premier getroffen werden. Dieser ist aber aufgrund der Tatsache, dass seine (zumindest potentiellen) Aufgabenbereiche und die Komplexität der Zusammenhänge in den letzten Jahrhunderten und vor allem den letzten Jahrzehnten enorm gewachsen sind, stark Informationen, Konzepten Ratschlägen von Beratern abhängig. Dies gibt einzelnen Beratern einen wesentlichen Einfluss auf politische Entscheidungen, wobei der jeweilige Einfluss davon abhängig gemacht wird, wie eng der Zugang zum jeweiligen Premierminister ist. Je nach persönlicher Beziehung, ideologischer Übereinstimmung oder tagespolitischer Notwendigkeit gewinnen dabei im britischen Regierungssystem Vertreter folgender Institutionen zentralen Einfluss (vgl. Kavanagh/Seldon 1999: insbesondere Appendix II):

Also: Besonderheit in Großbritannien ist das Fehlen einer systematischen hierarchischen Kontrolle der Bürokratie. Margaret Thatcher hat darauf in zweifacher Weise reagiert: Zum einen hat sie externen Rat eingefordert. Zum anderen hat sie die Zahl und Bedeutung politischer Berater im Vergleich zu Bürokraten im Civil Service erhöht.

Zurzeit Thatcher’s und Major’s waren politische Berater ausschließlich im Political Office und in der Policy Unit vertreten (eine Beschränkung, die unter Blair zugunsten verstärkten Einflusses politischer Berater aufgegebenen wurde).
 

Rolle der Monarchie


 

Deutschland

Artikel 65 GG: Verantwortungsverteilung in der Bundesregierung; Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers

"Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung."


Daraus folgt (Ellwein/Hesse 1997: 312-313):

Die Prinzipien entsprechen also im Grundsatz denen in GB und in fast allen anderen Regierungen parlamentarischer Regierungssysteme. Im Gegensatz zu GB werden aber in Deutschland alle zentralen Entscheidungen vom Kabinett mit Stimmenmehrheit getroffen (GO BReg § 15). Das Kabinettsprinzip ist also stärker ausgeprägt als in GB.

Beim Vergleich der jeweiligen Bedeutung des Ressortsprinzips bietet es sich an, Koordinationsmechanismen zwischen den Ministerien zu vergleichen. In Deutschland bestehen folgende Institutionen, die zu einer Koordination der Ressortpolitiken beitragen können (vgl. Hesse/Ellwein 1997: 298):

Hinzu kommen (eigentlich an vorderster Stelle, aber an der Stelle nicht von Hesse/Ellwein erwähnt):

Vergleich: Machtquellen und Machthindernisse des Regierungschefs in Deutschland und in GB im Vergleich
 
Britischer Premier
Deutscher Bundeskanzler
Machtquellen
  • kann jederzeit Richtlinienentscheidungen treffen (dieses Recht beruht allerdings nur auf Konventionen und ist nirgendwo verfassungsrechtlich verankert)
  • weitreichende Patronagemacht
  • Möglichkeit, Entscheidungen in selbst zusammengestellten Ausschüssen zu fällen und vorzubereiten
  • Kontrolle der Tagesordnung des Kabinetts
  • Möglichkeit, das Unterhaus jederzeit aufzulösen
Machtquellen
  • formale Richtlinienkompetenz
  • (eingeschränkte) Patronagemacht 
  • zumeist: gleichzeitig Parteivorsitzender (Partei kann aber auch als Problem wirken)
  • Möglichkeit, Einschränkungen etwa durch den Bundesrat zur Durchsetzung eigener Ziele im Kabinett zu nutzen – und umgekehrt (u. a. als "Two-Level-Game")
  • politische Führung der Bürokratie
  • Vertrauensfrage
Machthindernisse
  • keine Machtquellen, die unabhängig von der Rolle des Premiers im Parlament sind
  • starke Abhängigkeit von politisch nicht kontrollierbarer (neutraler) Bürokratie
  • sehr kleiner persönlicher Mitarbeiterstab (kein richtiges Prime Minister’s Department)
  • Einschränkung bei der Ernennung von Ministern, da diese dem Unterhaus angehören müssen
Machthindernisse
  • Einschränkungen bei inhaltlichen Entscheidungen und vor allem Personalentscheidungen, da diese üblicherweise mit mindestens einem Koalitionspartner geklärt werden müssen
  • konstruktives Misstrauensvotum
  • exekutive Kompetenzen des Bundesrates
  • geringe Kontrolle über die Bürokratie in vielen Politikfeldern, da diese nicht dem Bund, sondern den Ländern untersteht