Ruhr-Universität Bochum
27.11.01
Fakultät für Sozialwissenschaft
Übung: "Politische Systeme in Deutschland und Großbritannien"
WS 2001/2002
Dozent: Dr. Nils Bandelow
Referent: Helge Hermann
Thema: Regierungskompetenzen und Regierungsorganisation
Deutschland:
Ø Bundesregierung
à Kabinettsregierung; zentrales
Exekutiv- und Koordinierungsorgan Regierungschef (Bundeskanzler) + Minister
Ø Bundeskanzler wird
vom Bundestag gewählt und ist diesem gegenüber verantwortlich
(Art. 67+68 GG)
-
Einrichtung der Ministerien (Auswahl des Kabinetts) fällt
unter die Organisationsgewalt des Bundeskanzlers (Art. 64GG), Entlassungen
sind jederzeit möglich.
Ø Ressortgliederung:
Minister leiten ihren Geschäftsbereich selbständig und unter
eigener Verantwortung (Art. 65 GG); unterstützt werden sie durch parlamentarische
Staatssekretäre
-
Koordinationsaufgaben zwischen Ministerien: institutionell
Bundeskanzler und Kabinett (ad-hoc Ausschüsse und ständige
Kabinettsausschüsse)
-
Bundeskanzleramt: Steuerungsorgan des Bundeskanzlers (Information,
Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen, Koordination, Sekretariatsgeschäfte
der Bundesregierung, Vorbereitung v. Kabinettssitzungen etc.)
Ø Richtlinienkompetenz
(Art 65 GG): "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und
trägt dafür die Verantwortung". Er leitet die Geschäfte
nach einer von der Bundesregierung beschlossenen Geschäftsordnung.
Großbritannien:
-
Regierungschef à Premierminister
=Führer der Regierungspartei (Personalunion)
-
kann Parlament jederzeit auflösen (Legislaturperiode
5 Jahre)
-
ernennt alle Minister und kann sie jederzeit entlassen
-
verteilt Aufgaben zw. Ministern und kann jederzeit Grundsatzentscheidungen
für ihre Politik treffen
-
Gesetzesvorlagen der Regierung an das Parlament werden im
Kabinett beschlossen.
-
Kabinett: ca. 20 Minister (nur die wichtigsten Ministerien);
alle Regierungsmitglieder = Parlamentsmitglieder; Premier
(Unterhaus) und Kabinettsmitglieder (meist Unterhaus)
-
Kabinettsdisziplin betrifft alle Regierungsmitglieder; Wille
des Premier ist bindend für Umsetzung von Entscheidungen und Äußerungen
gegenüber der Öffentlichkeit. Stimmt ein Minister nicht zu, so
tritt er zurück (kollektive Verantwortlichkeit des Kabinetts
für Regierungsentscheidungen).
-
Volle Verantwortlichkeit der Minister; häufige
Entlassungen und Kabinettsumbildungen
-
Kabinettsamt: Hilfsmittel zur Leitung der Regierungsgeschäfte
(Vorbereitung Kabinettssitzungen, Kontakt zu Ressorts, Bildung von Kabinettsausschüssen);
Ausschüsse sind wichtige Führungsinstrumente des Premierministers.
-
Ernennungrecht für höhere Verwaltungspositionen
ebenfalls beim Premier (Patronagepotential, mind. 1/3 der Abgeordneten
der Regierungspartei hat Aussicht auf ein Amt in der Regierung).
Prinzipien (oben fett gedruckt):
Es finden sich sowohl in Deutschland, als auch in Großbritannien
drei wichtige Prinzipien in der Regierung:
-
Ressortprinzip (Ministerverantwortlichkeit)
-
Kabinettsprinzip (kollektive Verantwortung des Kabinetts
für Regierungsentscheidungen)
-
Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz und Dominanz des Premierministers)
In Deutschland werden alle drei Prinzipien im Artikel
65 GG erwähnt. Dies ist zwar nicht unproblematisch, im Idealfall sollen
sich aber die jeweiligen Mängel der einzelnen Systeme gegenseitig
ausgleichen.