Ruhr-Universität Bochum  27.11.01
Fakultät für Sozialwissenschaft
Übung: "Politische Systeme in Deutschland und Großbritannien"
WS 2001/2002
Dozent: Dr. Nils Bandelow
Referent: Helge Hermann

Thema: Regierungskompetenzen und Regierungsorganisation
 

Deutschland:

Ø Bundesregierung à Kabinettsregierung; zentrales Exekutiv- und Koordinierungsorgan Regierungschef (Bundeskanzler) + Minister

Ø Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und ist diesem gegenüber verantwortlich (Art. 67+68 GG)

Ø Ressortgliederung: Minister leiten ihren Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung (Art. 65 GG); unterstützt werden sie durch parlamentarische Staatssekretäre  
Ø Richtlinienkompetenz (Art 65 GG): "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung". Er leitet die Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen Geschäftsordnung.
 
 
 
Großbritannien: alle Regierungsmitglieder = Parlamentsmitglieder; Premier (Unterhaus) und Kabinettsmitglieder (meist Unterhaus)   Prinzipien (oben fett gedruckt):

Es finden sich sowohl in Deutschland, als auch in Großbritannien drei wichtige Prinzipien in der Regierung:

  1. Ressortprinzip (Ministerverantwortlichkeit)
  2. Kabinettsprinzip (kollektive Verantwortung des Kabinetts für Regierungsentscheidungen)
  3. Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz und Dominanz des Premierministers)
In Deutschland werden alle drei Prinzipien im Artikel 65 GG erwähnt. Dies ist zwar nicht unproblematisch, im Idealfall sollen sich aber die jeweiligen Mängel der einzelnen Systeme gegenseitig ausgleichen.