Übung: Politische Systeme
und Politik in Deutschland und
Großbritannien, Dienstags 10-12 Uhr, GC 03/149
Leitung: Dr. Nils Bandelow, Sprechstunde Dienstags
13-14 Uhr, GC 04/149
Politische Kultur, Gerichtswesen
Begriff der politischen Kultur
Nach Sontheimer/Bleek (1999: 178) umfasst der Begriff "die in einer
Gesellschaft vorhandenen bzw. vorherrschenden Einstellungen, Glaubenshaltungen
und Verhaltensweisen der Bürger in bezug auf das politische System,
in dem sie leben." Dabei werden vier Aspekte unterschieden:
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kognitiver Aspekt (Kenntnis des politischen Systems und seiner Institutionen)
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emotionaler Aspekt (Gefühlshaltungen gegenüber dem politischen
System und seiner Institutionen)
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wertender Aspekt (Beurteilung des politischen Systems und seiner Institutionen
-
partizipatorischer Aspekt (politisches Verhalten)
Die von Sontheimer/Bleek verwendete Definition ist vergleichsweise umfassend,
engere Konzepte der politischen Kultur umfassen nur subjektive Dimensionen
(Meinungen, Einstellungen und Werte), nicht aber den kognitiven vor allem
auch nicht den partizipatorischen Aspekt.
Gerichtsaufbau in England
Zivilrecht
bei kleineren Zivilsachen:
County Courts mit Entscheidungen durch ausgewählte Rechtsanwälte
als Recorder
sonst:
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Erste Instanz: High Court (mit drei Abteilungen für Vertragsrecht,
Gesellschaftsrecht und Familienrecht)
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Zweite Instanz: Court of Appeal in London
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Dritte Instanz: House of Lords (bzw. dessen juristischer Ausschuss)
Strafrecht
bei Kleinkriminalität (bis Freiheitsstrafe von sechs Monaten):
Justices of Piece (Friedensrichter, örtliche Honoratioren, die
97 % aller Strafsachen behandeln)
sonst:
-
Erste Instanz: Crown Court
-
Zweite Instanz: Court of Appeal in London
-
Dritte Instanz: House of Lords (bzw. dessen juristischer Ausschuss)
Barristers und Solicitors in England
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Barristers sind Prozessanwälte, die eine Ausbildung gemacht haben,
nicht unbedingt Jura-Studium an einer Universität, gute Barrister
können zu Kronanwälten oder in Richterämter berufen werden
(10 Prozent aller Anwälte)
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Solicitors sind Allgemeinanwälte, erste Anlaufstelle bei Rechtsproblemen,
berät, führt die Korrespondenz, ist aber nicht vor Gericht zugelassen
(90 Prozent aller Anwälte)
Rechtswesen in Deutschland
Aufgaben des BverfG (Sontheimer/Bleek 1999: 344-345)
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bundesstaatliche Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern
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Organstreitigkeiten zwischen Organen des Bundes
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Normkontrollverfahren nach Art. 100 GG auf Anrufung von Gerichten
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Verfahren im Rahmen der Konzeption der wehrhaften Demokratie gegen verfassungswidrige
Parteien oder einzelne Personen (Verwirkung der Grundrechte)
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Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger, die sich in ihren Grundrechten
durch die öffentliche Gewalt verletzt fühlen
Aufbau des deutschen Gerichtswesens
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Verfassungsgerichtsbarkeit
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"Ordentliche" Gerichtsbarkeit
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Verwaltungsgerichtbarkeit
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Arbeitsgerichtsbarkeit
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Sozialgerichtsbarkeit
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Finanzgerichtsbarkeit
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Gerichtswesen im Vergleich und zur Diskussion
Vergleich
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In Großbritannien Vielfalt der Rechtssysteme (in England/Wales, Schottland,
Nordirland, den Kanalinseln und der Insel Man), in Deutschland recht einheitliches
Rechtssytem.
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In England große Bedeutung von Laien, in Deutschland dagegen etwa
die zwanzigfache Zahl an Berufsrichtern.
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In England eher Fallrecht, in Deutschland eher Detailregelungen durch Gesetze
und Verordnungen.
Diskussion
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Gerichte als unabhängige dritte Gewalt?
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Verrechtlichung der Politik oder Politisierung des Rechts?
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Funktionale Analogien in GB und Deutschland
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Rolle der Gerichte beim europäischen Einigungsprozess?